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Satzung

Satzung

des Soziokulturellen Zentrums Dialog-Welt e.V.

(in der auf der Mitgliederversammlung am 26.11.2019 beschlossenen Fassung)

& 1

Name und Sitz

Der Soziokulturelles Zentrum Dialog-Welt e.V. (im folgenden SKZ Dialog-Welt)

mit Sitz in Phönixstr. 22, 44263 Dortmund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.

Der Verein richtet die SKZ DIALOG-WELT Zweigstellen in anderen Städten in NRW ein. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zwecke und Aufgaben

Die SKZ DIALOG-WELT fördert auf demokratischer Grundlage, in freier, parteipolitisch unabhängiger, weltanschaulich offener Tätigkeit die Völkerverständigung. Sie fördert und pflegt die sozialen Belange ihrer Mitglieder und aller Bürger, die sich an den Verein wenden.

Zweck des Vereins ist:

  1. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf der Völkerverständigung allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  2. die Förderung von Integration von Einwanderern, der Hilfe für Migranten, Flüchtlinge, Holocaustopfer und Kriegshinterbliebene wie auch jüdische Kontingentflüchtlinge, Vertriebene, Spätaussiedler;
  3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung durch die Förderung von Bildung und Erziehung, Inklusion und integrative Sportangebote;
  4. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Gewaltprävention;
  5. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch der Entwicklung und Durchführung von Konzepten, langfristigen Maßnahmen und Pilotprojekten für:

  • die Förderung des interkulturellen Dialogs, durch Kunst und Kultur wie auch

Unterstützung des internationalen Kulturaustausches, der Heimatpflege und Heimatkunde verbesserte Integration durch:

  • die Intensivierung der deutsch-nichtdeutschen Beziehungen,
  • Bildung und Erziehung,
  • Förderung des Naturschutzes und Umweltschutzes; "#TrashTag"-Projekte,
  • Die Entwicklung und Durchführung von Konzepten und 'Pilotprojekten zur Bildung und Integration von vor allem sozial benachteiligten Gruppen und Jugendlichen zur Förderung des Heimatgedankens, zur Förderung von Toleranz, Völkerverständigung und europäischer Integration,
  • Die Durchführung entsprechender Veranstaltungen und die Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten für Menschen unterschiedlicher Herkunft, Generationen, Traditionen und Religionen;
  • Die Entwicklung von Konzepten und 'Pilotprojekten;
  • Die Unterstützung und Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aller Gruppen, wie zum Beispiel jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, sowie die Durchführung zur Teilnahme und Mitwirkung an Vorträgen, Diskussionsforen und Projekten Initiativen zum Abbau des Rassismus;
  • Schulungsmaßnahmen für Menschen (Eltern, Großeltern, Erzieher, Lehrer, Bezugspersonen usw.), die Kinder und Jugendliche bei Hausaufgaben begleiten bzw. betreuen;
  • Projekte, die das Interesse zur exakten Wissenschaft in den außerschulischen Programmen unterstützen und entwickeln;
  • Im Rahmen ihrer Tätigkeit unterstützt die SKZ DIALOG-WELT sozialschwache Familien und Menschen mit Handicap. Die SKZ DIALOG-WELT organisiert Selbsthilfe- und Erfahrungsaustauschgruppen und führt Hilfs- und Beratungsangebote für ältere und behinderte Menschen durch. Viele Angebote, die lebenslanges Lernen unterstützen. Beispielsweise wie Seminare, Kurse, Vorträge;
  • Vermittlungsmaßnahmen für die Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen;
  • Veranstaltung von Kunst- und Kulturprojekten. Ermöglichung und Förderung der direkten Begegnung von professionellen und Hobbykünstlern verschiedener Nationen und Konzeptionen;
  • Veröffentlichungen von Informationen zu rechtsrelevanten Themen (z.B. Interviews, Newsletter, Artikel in Zeitschriften und auf Webseiten);
  • die sportliche Förderung von Mitglieder, wie Turnen, Tanzen, Sport und Spiel;
  • Die Entwicklung von Konzepten und Durchführung von Projekten zur Aktivierung ehrenamtlichen Engagements von jungen Menschen und Senioren und Unterstützung bei der Aufnahme einer Aktivität.

Die genannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Verein kann vielmehr alle Maßnahmen durchführen, die geeignet sind, die Vereinszwecke zu verwirklichen.

Die SKZ DIALOG-WELT arbeitet zur Erfüllung dieser Aufgaben mit anderen Vereinen, Institutionen, Gremien usw. zusammen.

§ 2

Die Verein SKZ DIALOG-WELT ist selbstlos tätig, er verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke nicht in erster Linie.

§ 3

Die Mittel des Vereins SKZ DIALOG-WELT dürfen nur für satzungsgemäße Ziele verwendet werden.

§ 4

Mitgliedschaft

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der SKZ DIALOG-WELT fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

In der SKZ DIALOG-WELT können natürliche Personen sowie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Körperschaften Mitglied werden, wenn sie sich mit der Satzung, insbesondere den Zielen und

Aufgaben einverstanden erklären.

(1) Für die Aufnahme in den Verein wird folgende Ordnung vorgesehen:

  • mündliche Erklärung des Aufnahmewunsches gegenüber dem Vorstand,
  • der Vorstand entscheidet über Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss,
  • das Stimmrecht steht dem neuen Vereinsmitglied nach sechs Monaten zu.

(2) Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, freiwilligem Austritt oder dem Ausschluss vom Verein.

Organe der SKZ DIALOG-WELT

(1) die Mitgliederversammlung,

(2) der Vorstand,

(3) die Revisionskommission.

Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der SKZ DIALOG-WELT. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme.

(2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • die Wahl und die Abberufung des Vorstandes, der Revisionskommission bzw. einzelner Mitglieder beider Gremien;
  • für die Beschlüsse zur Änderung der Satzung;
  • für die Entgegennähme und Beratung des Jahresberichtes des Vorstandes zur Tätigkeit und zu den Finanzen;
  • für die Entlastung des Vorstandes;
  • für die Auflösung der SKZ DIALOG-WELT.

(3) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Sie wird durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter einberufen und geleitet.

(4) Zur Mitgliederversammlung wird mindestens 10 Arbeitstage vor dem angesetzten Termin schriftlich eingeladen.

(5) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

(6) Über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben.

 

Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus 3 Personen, darunter dem Vorsitzenden und 2 Stellvertretern. Er wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

(2) Zum Vertretungsberechtigten Vorstand (§ 26 Abs. 1 BGB) gehören der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter, die jeweils allein vertretungsberechtigt sind.

(3) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der SKZ DIALOG-WELT zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

(4) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

  • die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung;
  • die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
  • die Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern;
  • die Durchführung der Geschäftstätigkeit des Vereins, Buch- und Kontoführung, Erstellung des Jahrestätigkeitsberichtes;
  • im Falle des Ausscheidens von Vorstandsmitgliedern Kooptierung von bis zu zwei neuen Mitgliedern mit der folgenden Bestätigung der neuen Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung.

(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind schriftlich festzuhalten.

(6) Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Tätigkeit eine Geschäftsführung bestellen.

Die Vorstandsmitglieder sind vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB von Arbeitsanfang befreit, sofern Verträge/Vereinbarungen über Beschäftigungsverhältnisse abzuschließen sind.

Dies beinhaltet aber auch Honorarverträge und Aufwandsentschädigungen.

Die Revisionskommission

(1) Zur Überprüfung der satzungsgemäßen Tätigkeit der SKZ DIALOG-WELT wird durch die Mitgliederversammlung eine ihr verantwortliche Revisionskommission für die Dauer der Legislatur des Vorstandes gewählt.

(2) Die Revisionskommission besteht aus drei Personen.

§ 5

Auflösung

(1) Die Auflösung der SKZ DIALOG-WELT kann nur in einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

(2) Auf dieser Mitgliederversammlung müssen drei Viertel der SKZ DIALOG-WELT-Mitglieder anwesend sein.

Sollte die erste zu diesem Zweck einberufene Versammlung nicht beschlussfähig sein, so ist nach vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist in jedem Fall beschlussfähig.

(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Jüdische Soziokulturelle Zentrum YAHAD HAVERIM e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 6

Inkrafttreten

(1) Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.11.2019 in Dortmund gebilligt und beschlossen. Sie tritt mit Wirkung mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

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