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Satzung

Bitte beachten Sie, dass diese nur in deutscher Fassung rechtsverbindlich ist.

Satzung

des Soziokulturellen Zentrums Dialog-Welt e.V.
(in der auf der Mitgliederversammlung am 26.11.2019 beschlossenen Fassung)

 

§ 1
Name und Sitz
Der Soziokulturelles Zentrum Dialog-Welt e.V. (im folgenden SKZ Dialog-Welt) mit Sitz in Phönixstr. 22, 44263 Dortmund verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung.
Der Verein richtet die SKZ DIALOG-WELT Zweigstellen in anderen Städten in NRW ein. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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Zwecke und Aufgaben
Die SKZ DIALOG-WELT fördert auf demokratischer Grundlage, in freier, parteipolitisch unabhängiger, weltanschaulich offener Tätigkeit die Völkerverständigung. Sie fördert und pflegt die sozialen Belange ihrer Mitglieder und aller Bürger, die sich an den Verein wenden.

Zweck des Vereins ist:

  1. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf der Völkerverständigung allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  2. die Förderung von Integration von Einwanderern, der Hilfe für Migranten, Flüchtlinge, Holocaustopfer und Kriegshinterbliebene wie auch jüdische Kontingentflüchtlinge, Vertriebene, Spätaussiedler;
  3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung durch die Förderung von Bildung und Erziehung, Inklusion und integrative Sportangebote;
  4. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Gewaltprävention;
  5. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

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Die genannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Verein kann vielmehr alle Maßnahmen durchführen, die geeignet sind, die Vereinszwecke zu verwirklichen.

Die SKZ DIALOG-WELT arbeitet zur Erfüllung dieser Aufgaben mit anderen Vereinen, Institutionen, Gremien usw. zusammen.

 

§ 2
Die Verein SKZ DIALOG-WELT ist selbstlos tätig, er verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke nicht in erster Linie.

 

§ 3

Die Mittel des Vereins SKZ DIALOG-WELT dürfen nur für satzungsgemäße Ziele verwendet werden.

 

§ 4

Mitgliedschaft

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der SKZ DIALOG-WELT fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

In der SKZ DIALOG-WELT können natürliche Personen sowie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Körperschaften Mitglied werden, wenn sie sich mit der Satzung, insbesondere den Zielen und Aufgaben einverstanden erklären.

 

(1) Für die Aufnahme in den Verein wird folgende Ordnung vorgesehen:

mündliche Erklärung des Aufnahmewunsches gegenüber dem Vorstand,

der Vorstand entscheidet über Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss,

das Stimmrecht steht dem neuen Vereinsmitglied nach sechs Monaten zu.

(2) Von den Mitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, freiwilligem Austritt oder dem Ausschluss vom Verein.

 

Organe der SKZ DIALOG-WELT

(1) die Mitgliederversammlung,

(2) der Vorstand,

(3) die Revisionskommission.

 

Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der SKZ DIALOG-WELT. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme.

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(3) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Sie wird durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter einberufen und geleitet.

(4) Zur Mitgliederversammlung wird mindestens 10 Arbeitstage vor dem angesetzten Termin schriftlich eingeladen.

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Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus 3 Personen, darunter dem Vorsitzenden und 2 Stellvertretern. Er wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

(2) Zum Vertretungsberechtigten Vorstand (§ 26 Abs. 1 BGB) gehören der Vorsitzende und die zwei Stellvertreter, die jeweils allein vertretungsberechtigt sind.

(3) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der SKZ DIALOG-WELT zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.

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Die Revisionskommission

(1) Zur Überprüfung der satzungsgemäßen Tätigkeit der SKZ DIALOG-WELT wird durch die Mitgliederversammlung eine ihr verantwortliche Revisionskommission für die Dauer der Legislatur des Vorstandes gewählt.

(2) Die Revisionskommission besteht aus drei Personen.

 

§ 5

Auflösung

(1) Die Auflösung der SKZ DIALOG-WELT kann nur in einer dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

(2) Auf dieser Mitgliederversammlung müssen drei Viertel der SKZ DIALOG-WELT-Mitglieder anwesend sein. Sollte die erste zu diesem Zweck einberufene Versammlung nicht beschlussfähig sein, so ist nach vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist in jedem Fall beschlussfähig.

(3) Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins, oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Jüdische Soziokulturelle Zentrum YAHAD HAVERIM e.V., das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 6

Inkrafttreten

(1) Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.11.2019 in Dortmund gebilligt und beschlossen. Sie tritt mit Wirkung mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

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